|
Geschäfts- und Reisebedingungen von www.krk-island.de
§ 1 - Allgemeines
www.krk-island.de (im weiteren Text "Vermittler") vermittelt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers oder deren Bevollmächtigte (im weiteren Text "Vermieter") den Abschluss von zeitlich begrenzten Vermietungen für Ferienunterkünfte, bzw. von Reservierungen in Pensionen und Hotels. Bei Bestätigen der Reservierung wird der Vermieter vom Vermittler vertreten. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im weiteren Text "Mieter") und www.krk-island.de (im weiteren Text "Vermittler") und Grundlage jeder Reservierung.
§ 2 - Reservierung
Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermittler verbindlich den Abschluss einer Reservierung an. Die Buchung kann schriftlich, per Internet, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung durch den Mieter erfolgt für alle in der Anmeldung genannten Personen unabhängig von deren Nennung, für deren vertragliche Verpflichtungen der Mieter einzustehen hat. Die Buchung ist fest vereinbart durch die Zusendung einer Reservierungsbestätigung. Durch die Zahlung Anzahlungsbetrag ist Buchung verbindlich
§ 3 – Bezahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% - 30% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung erfolgt vor Ort beim Vermittler oder Vermieter. Von der Personenzahl abhängige Kosten (Kurtaxe, Anmeldegebühr, u.a.) sind nicht im Reisepreis enthalten und werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Anzahlungsbetrag wird vom Vermittler, als Sicherheit, an den jeweiligen Vermieter des gemieteten Objektes weitergeleitet.
§ 4 - Kurtaxe
Die Kurtaxe und die Anmeldegebühr (Ortsunabhängige kommunale bzw. staatliche Abgabe) wird separat berechnet (vor Ort) und ist in ihrer Höhe von der Regelung von der betreffenden Kommune abhängig. Die Kurtaxe beträgt bis zu maximal 1,80 Euro pro Person und Tag in Abhängigkeit vom Alter, dem Devisenkurs und der Reisezeit. Kinder bis 12 Jahre zahlen meist keine Kurtaxe. Die Registrierungsgebühr (einmalig) beträgt zwischen 1,00 Euro und 2,50 Euro pro Person.
§ 5 - Kaution
Der Vermittler, bzw. der Vermieter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu erheben. Nach Rückgabe der Schlüssel und der ordnungsgemäßen Übergabe der Ferienunterkunft erfolgt die Rückzahlung der Kaution vor Ort durch den Vermieter.
§ 6 - Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die einzelnen Ferienunterkünfte, bzw. die Leistungen sind von Vermietern beschrieben worden. Es folgt keine obligatorische Einzelprüfung der Ferienunterkünfte durch den Vermittler. Die im Internet enthaltenen Angaben sind für den Vermittler bindend. Der Vermittler behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
§ 7 – Haftung
Der Vermittler haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen haftet der Vermittler nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den entsprechenden Leistungsträger zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich drauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an den Vermieter bekannt zugeben sind.
§ 8 - Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Vermittler ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
§ 9 - Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Vermittler Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen.
Der Vermittler kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung und nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
In diesen Fällen werden folgende (pauschalierte) Stornogebühren berechnet:
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 30%, 44 Tage bis 31 Tage vor Reisebeginn 50%, 30 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 65%, 14 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 80%, 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%, bei Nichtantritt der Reise 95%.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Vermittler kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
§ 10 - Mitwirkungspflichten
Stellt der Mieter Schäden am Mietobjekt fest oder hat er Beanstandungen im Verhältnis zum Reisevertrag, sind diese dem jeweiligen Vermieter unverzüglich zu melden. Es wird empfohlen, im Fall von Beanstandungen, die vom Vermieter nicht behoben werden, sich sofort über eine Mietminderung zu einigen und diese abzuwickeln. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Mieter es unterlässt, die Mängel vor Ort bei dem Vermieter anzuzeigen. In diesem Fall verwirkt der Mieter jeden Anspruch auf Minderung aus dem Mietvertrag. Die Geltendmachung von Ansprüchen nach Mietende ist ausgeschlossen. Der Vermittler kann hierfür nicht in Haftung genommen werden. Im Fall der Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, bei der Beseitigung derselben kooperativ mitzuwirken, insbesondere eine Objektbegehung durch den Vermieter oder deren Beauftragte zu dulden und Schäden so gering wie möglich zu halten. Die dem Mieter zur Nutzung übergebene Ferienunterkunft ist dem Vermieter so bei Abreise zu übergeben, wie sie übernommen wurde. Schäden sind zu melden und mit dem Vermieter zu klären.
§ 11 - An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt individuell. Mit der Reservierungsbestätigung erhalten Sie eine Anfahrtsbeschreibung. Es empfiehlt sich, selbst in aller Ruhe nach individuellem Bedarf eine geeignete Route mit aktuellem Kartenmaterial zu planen. Die Anreise sollte in der Regel zwischen 14 Uhr und 18 Uhr erfolgen, sofern auf der Reservierung nichts anderes angegeben ist. Eventuelle Verzögerungen bitte telefonisch vor der Anreise mit der Agentur (siehe Reservierungsbestätigung) klären, damit diese bei Möglichkeit auf Sie warten. Die Abreise sollte am Mietende bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Bitte übergeben Sie die Ferienunterkunft besenrein. Zum Teil kann die Anreise täglich erfolgen (besonders in der Vor- und Nachsaison), so dass auch vom Wochenrhythmus abweichende Aufenthalte möglich sind. Ausnahmen gibt in der Hauptsaison. Mindestbuchungsdauer in der Hauptsaison 7 Tage.
§ 12 - Ausstattungen
Die Ferienunterkünfte wurden nach dem individuellen Geschmack der Besitzer gebaut und eingerichtet. Die Einrichtung entspricht mediterranem Standard. Falls eine Küche vorhanden ist, dann ist diese mit Geschirr und Besteck für die angegebene Personenzahl ausgestattet. Die Installation von Haustechnik entspricht manchmal nicht den deutschen Normen, erfüllt jedoch die landestypischen. Dies gilt zum Beispiel auch für teilweise vorhandene, steile Treppen, Geländer etc. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Parkplätze können auch ausserhalb des Grundstücks sein. Die Dusche besteht manchmal aus einer Handbrause und einem Abfluss. Bei Warmwasserversorgung mit einem Boiler ist das Duschen von dessen Fassungsvermögen abhängig. Technische Störungen jeglicher Art umgehend dem Hausbesitzer bekannt geben, um Abhilfe schaffen zu können. Ihr Vermieter wird in diesen Fällen sicher alles für Sie tun.
§ 13 - Personenzahl
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Agenturen, bzw. der Vermieter. Eine Ferienunterkunft darf nicht (auch nicht zeitweise) mit mehreren Personen (Erwachsene und Kinder) bewohnt werden, als dies angegeben ist. Kleinkinder gelten als vollwertige Personen. Der Vermieter kann die überzähligen Personen abweisen, bei Möglichkeit der Unterbringung gesondert berechnen oder Sie sofort wegen Verletzung des Mietvertrages ohne Erstattung der Miete des Hauses verweisen. Bei Vertragsverletzungen des Mieters wird der Vermieter in aller Regel Schadensersatz verlangen. Diese Entscheidung liegt in seinem Ermessen. Zusätzlich ausgewiesene Sonderleistungen (Kinderbett etc.) werden nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn diese separat ausgewiesen sind und dazu vereinbarte Zahlungen geleistet wurden. Andernfalls ist vor Ort direkt an den Vermittler oder Vermieter zu zahlen.
§ 14 – Haustiere
Bei den entsprechend beschriebenen Ferienunterkünften ist das Mitbringen von Haustieren erlaubt. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe/Gewicht bei der Reservierung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn die Mitnahme von Haustieren untersagt ist, so muss das nicht bedeuten, dass auf dem Grundstück der Ferienunterkunft nicht mit Haustieren zu rechnen ist. Es wird ein gewisser Betrag je Tag und Tier berechnet. Sprechen Sie eventuell notwendige Bescheinigungen mit Ihrem Tierarzt ab.
§ 15 - Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten
§ 16 - Datenschutzgarantie
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten erfolgt nach den strengen Vorgaben des Datenschutzrechts. Die erhobenen Daten werden vom Vermittler und dem zuständigen Partner nur insoweit verarbeitet und genutzt, wie dies für die Durchführung des mit dem Mieter abgeschlossenen Geschäftes und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich ist, gesetzlich zulässig und vom Mieter gewünscht ist. Wenn Sie unsere Internetseite www.krk-island.de besuchen, ist uns Ihre Identität nicht bekannt. Sie können anonym unsere Leistungen ansehen und auswählen.
§ 17 - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
§ 18 - Gerichtsstand
Krk
Kroatien
Aktualisiert: 25.12.2010
|